R 15 a EStHB2011
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 15 a EStG

R 15 a EStHB2011 Verluste bei beschränkter Haftung

R 15 a Verluste bei beschränkter Haftung

EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )

Zusammentreffen von Einlage- und Haftungsminderung (1) Treffen Einlage- und Haftungsminderung in einem Wirtschaftsjahr zusammen, ist die Einlageminderung vor der Haftungsminderung im Rahmen des § 15 a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Sonderbetriebsvermögen (2) 1Verluste, die der Gesellschafter im Bereich seines Sonderbetriebsvermögens erleidet, sind grundsätzlich unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig. 2Sie sind ausnahmsweise nicht unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig, wenn sich das Sonderbetriebsvermögen im Gesamthandseigentum einer anderen Gesellschaft befindet, bei der für die Verluste der Gesellschafter ihrerseits § 15 a EStG gilt. 3Sofern auf Ebene der anderen Gesellschaft selbst eine Feststellung nach § 15 a Abs. 4 EStG in Betracht kommt, ist die Ausgleichs-/Abzugsbeschränkung nach § 15 a EStG in Bezug auf den Bereich Sonderbetriebsvermögen erst bei dieser Feststellung zu berücksichtigen. Außenhaftung des Kommanditisten nach § 15 a Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG (3)