Zusammentreffen von Einlage- und Haftungsminderung (1) Treffen Einlage- und Haftungsminderung in einem Wirtschaftsjahr zusammen, ist die Einlageminderung vor der Haftungsminderung im Rahmen des § 15 a Abs. 3 EStG zu berücksichtigen. Sonderbetriebsvermögen (2) 1Verluste, die der Gesellschafter im Bereich seines Sonderbetriebsvermögens erleidet, sind grundsätzlich unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig. 2Sie sind ausnahmsweise nicht unbeschränkt ausgleichs- und abzugsfähig, wenn sich das Sonderbetriebsvermögen im Gesamthandseigentum einer anderen Gesellschaft befindet, bei der für die Verluste der Gesellschafter ihrerseits § 15 a EStG gilt. 3Sofern auf Ebene der anderen Gesellschaft selbst eine Feststellung nach § 15 a Abs. 4 EStG in Betracht kommt, ist die Ausgleichs-/Abzugsbeschränkung nach § 15 a EStG in Bezug auf den Bereich Sonderbetriebsvermögen erst bei dieser Feststellung zu berücksichtigen. Außenhaftung des Kommanditisten nach § 15 a Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG (3)
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