Verrechnung von Kapitaleinkünften (1) Verluste aus Kapitaleinkünften nach § 32 d Abs. 1 EStG dürfen nicht mit positiven Erträgen aus Kapitaleinkünften nach § 32 d Abs. 2 EStG verrechnet werden. Nahe stehende Personen (2) Anders als bei § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a EStG ist von einem Näheverhältnis i. S. d. § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Satz 2 EStG zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter nicht schon allein deshalb auszugehen, weil der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, an der die Personengesellschaft beteiligt ist, ein Darlehen gewährt und dafür Zinszahlungen erhält. Veranlagungsoption (3)
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