R 39c UStR 2005
Stand: 16.12.2004
zuletzt geändert durch:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 - UStR 2005), BStBl. I S3/2004
Zu § 3a UStG (§ 1 UStDV)

R 39c UStR 2005 Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 4 Nr. 14 UStG

R 39c Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Absatz 4 Nr. 14 UStG

UStR 2005 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 )

Anwendungsbereich (1) 1Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung im Sinne des § 3a Absatz 4 Nr. 14 UStG ist eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung auf Grund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist; d. h. die Leistung ist im Wesentlichen automatisiert, wird nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht und wäre ohne Informationstechnologie nicht möglich. 2Der Ort der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen bestimmt sich nach § 3a Absatz 3 UStG (vgl. hierzu Abschnitt 38) und nach § 3a Absatz 3a UStG. (2) Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen umfassen im Wesentlichen: 1. Digitale Produkte, wie z. B. Software und zugehörige Änderungen oder Updates; 2. Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (z. B. Website, Webpage); 3. von einem Computer automatisch generierte Dienstleistungen über das Internet oder ein elektronisches Netz auf der Grundlage spezifischer Dateneingabe des Leistungsempfängers;