FG Niedersachsen - Urteil vom 23.02.2016
8 K 272/14
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5a; EStG § 15b; EStG § 32b;
Fundstellen:
BB 2016, 981
DStR 2017, 6
DStRE 2017, 711

Realisierung eines Gewinns bei Währungsgewinnen durch ein Fremdwährungsdarlehen durch eine Novation; Fehlende wirtschaftliche Identität des neu vereinbarten Darlehens mit dem vorherigen Darlehensverhältnis

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 8 K 272/14

DRsp Nr. 2016/7736

Realisierung eines Gewinns bei Währungsgewinnen durch ein Fremdwährungsdarlehen durch eine Novation; Fehlende wirtschaftliche Identität des neu vereinbarten Darlehens mit dem vorherigen Darlehensverhältnis

Ein Gewinn wird bei Währungsgewinnen durch ein Fremdwährungsdarlehen durch eine Novation, jedenfalls aber nach Maßgabe einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise realisiert, wenn das neu vereinbarte Darlehen mit dem vorherigen Darlehensverhältnis nicht wirtschaftlich identisch ist.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5a; EStG § 15b; EStG § 32b;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Jahre 2006 (Wirtschaftsjahr) vorgenommene Umschuldungen zu einer Gewinnrealisierung führen.

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die im Jahre 1995 gegründet wurde. Gegenstand des Unternehmens war der Bau und der Betrieb eines Containerschiffes.

Das Kommanditkapital (Summe der Pflichteinlagen) beträgt 7.325.000 €. Davon hatte der Beigeladene M. ursprünglich 7.150.000 € übernommen.

Zum 31.12.2005 betrug das Festkapital der Kommanditisten

Festkapital

Pflichteinlage

Insgesamt 7.325.000
N Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG ...
G- mbH & Co KG ...

(Beigeladene zu 2.)

C-GmbH & Co KG ...
M. (Beigeladener zu 1.) 7.150.000