Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 02.07.2009 wird der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 12.03.2009 dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 274.468 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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