Grunderwerbsteuerfreiheit bei Übergang eines Grundstücks zwischen in gerader Linie verwandten Personen vom Einzelunternehmen auf eine Personengesellschaft und sodann durch formwechselnde Umwandlung auf eine GmbH
FG Münster, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 8 K 2442/99 GrE
DRsp Nr. 2002/3408
Grunderwerbsteuerfreiheit bei Übergang eines Grundstücks zwischen in gerader Linie verwandten Personen vom Einzelunternehmen auf eine Personengesellschaft und sodann durch formwechselnde Umwandlung auf eine GmbH
Überträgt der alleinige Betriebsinhaber eines Einzelunternehmens im Wege der Unternehmensnachfolge alle Aktiva und Passiva einschließlich Grundstücke auf eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter allesamt seine Kinder sind, und erfolgt sodann in engem zeitlichen Zusammenhang eine formwechselnde Umwandlung der Personengesellschaft in eine GmbH, unterliegt der Vorgang insgesamt aufgrund der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG sowie der durch das UmwG angeordneten Rechtsträgerneutralität nicht der Grunderwerbsteuer.
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