BFH - Urteil vom 02.09.2008
X R 48/02
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, Abs. 1 Nr. 5 S. 1 lit. b ;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 16 K 853/98 E - 15.5.2002 (EFG 2002, 1083),

Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

BFH, Urteil vom 02.09.2008 - Aktenzeichen X R 48/02

DRsp Nr. 2008/19728

Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das Einzelbetriebsvermögen

»1. Eine Beteiligung i.S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684). 2. Wegen dieses Wertverlusts kann eine Teilwertabschreibung nicht beansprucht werden.«

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, Abs. 1 Nr. 5 S. 1 lit. b ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1994 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war im Streitjahr Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH, die einen Großhandel mit Kfz-Ersatzteilen betrieb. Sein Anteil am Stammkapital dieser Gesellschaft betrug 75 %. Diesen Anteil hielt er zunächst im Privatvermögen.