LAG Köln - Urteil vom 25.10.2007
5 Sa 785/07
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 10.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5472/06

Rettungsdienst; Betriebsübergang

LAG Köln, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 785/07

DRsp Nr. 2008/18390

Rettungsdienst; Betriebsübergang

»Werden die Aufgaben des Rettungsdienstes nach einer Neuausschreibung des Auftrags von einem anderen Unternehmen übernommen, das die Rettungswachen und die wesentlichen Betriebsmittel übernimmt, so kann es sich um einen Betriebsübergang handeln.«

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung der Beklagten zu 1) und über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2).