Die nach Ergehen des finanzgerichtlichen Urteils verstorbene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) war zusammen mit den Beigeladenen Erbin ihres im Jahre 1985 verstorbenen Ehemannes (E.). Dieser war Anteilseigner einer GmbH, die als Betriebsgesellschaft einen Autohandel unterhielt. Die GmbH hatte im Wege der Betriebsaufspaltung sämtliche Betriebsgrundstücke und -gebäude, Werkzeuge, Maschinen sowie Betriebs-, Lager- und Büroeinrichtungen von einer GbR gepachtet, an der E. und einer seiner Söhne, der Beigeladene zu 1, beteiligt waren. Die Betriebsgrundstücke standen im Alleineigentum des E. Im Gesellschaftsvertrag der GbR war bestimmt, daß nach dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft von den anderen Gesellschaftern fortgeführt werden sollte.
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