BGH, Urteil vom 26.11.1981 - Aktenzeichen IX ZR 91/80
DRsp Nr. 1994/4957
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
»a) Zu den Voraussetzungen einer Schenkung unter Ehegatten.b) Haben Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander Zuwendungen gemacht, so sind Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen des Scheiterns der Ehe regelmäßig auch dann nicht gegeben, wenn der Wert der Zuwendung den Betrag übersteigt, den der Zuwendungsempfänger ohne die Zuwendung als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte (Fortführung von BGHZ 65, 320; 68, 299).c) Zur Berechnung des Zugewinnausgleichs in diesem Fall.d) Ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen ein Ehegatte berechtigt sein, die Übertragung eines Miteigentumsanteils des anderen an sich zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 68, 299).«
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