FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.04.2003
9 K 380/99
Normen:
AO (1977) § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EStG (1997) § 11 Abs. 1 S. 1 ; EStG (1997) § 11 Abs. 2 ; EStG (1997) § 16 ; EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG (1997) § 24 Nr. 1 ; EStG (1997) § 38a Abs. 1 S. 3 ; FGO § 40 Abs. 2 § 60 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 457

Rückzahlung einer Entschädigung; Zulässigkeit einer Klage des Ehemannes auf Änderung von Einkünften der Ehefrau im gemeinsamen Einkommensteuerbescheid; Einkommensteuer 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.04.2003 - Aktenzeichen 9 K 380/99

DRsp Nr. 2003/14840

Rückzahlung einer Entschädigung; Zulässigkeit einer Klage des Ehemannes auf Änderung von Einkünften der Ehefrau im gemeinsamen Einkommensteuerbescheid; Einkommensteuer 1998

1. Ehegatten haben eine selbständige Rechtsbehelfsbefugnis, auch soweit es um die Einkünfte des jeweils nicht klagenden Ehegatten geht. Der andere Ehegatte ist zu dem Verfahren nicht notwendig beizuladen.2. Ob eine Einnahme vorliegt, bestimmt sich ausschließlich danach, ob sie zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Steigerung der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen führt. Das Behaltendürfen ist kein Merkmal der Einnahme. Ein Zufluss liegt deshalb auch vor, wenn der Empfänger den Betrag später wieder zurückzahlen muss.