Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist die Berücksichtigung von Schuldzinsen bei der Ermittlung der Einkünfte des Klägers für die Streitjahre 1989 bis 1991.
I.
1. Der Kläger betrieb ein gewerbliches Einzelunternehmen. Mit Vertrag vom 28. Dezember 1988 gründeten beide Kläger, ihre Tochter und ihr Schwiegersohn eine GmbH mit einer Beteiligung von jeweils 25 %. Sein Einzelunternehmen veräußerte der Kläger mit Vertrag vom 2. Januar 1989 an die GmbH; von der Veräußerung ausgenommen war das teilweise betrieblich genutzte Grundstück. Dieses Grundstück überführte der Kläger ins Privatvermögen und vermietete es an die GmbH.
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