Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV bei Gesellschafterwechsel
BFH, Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen VIII R 13/04
DRsp Nr. 2006/30447
Sonderabschreibungen nach § 82fEStDV bei Gesellschafterwechsel
»Der Erwerb von Mitunternehmeranteilen aufgrund eines nach dem 24. April 1996 geschlossenen Kaufvertrags gegen Zahlung des Kaufpreises (oder eine sonstige Leistung) in das Eigenvermögen des bisherigen Mitunternehmers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit nach § 82fEStDV. Ein entgeltliches Rechtsgeschäft dieser Art begründet insbesondere keinen Beitritt i.S. von § 82f Abs. 5 Satz 2 EStDV.«
I. Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob der Erwerber eines KG-Anteils berechtigt ist, Sonderabschreibungen für Handelsschiffe nach § 82f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. w des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch zu nehmen.
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