LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.06.2008
3 Sa 15/08
Normen:
BGB § 611 ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel - öD 3 Ca 818 c/07 - 12.12.2008,

Sonderzins auf Bausparverträge; Arbeitsvertragliche freiwillige Sozialleistung; Betriebsübergang - Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung; Anspruch; Arbeitsvertrag; Familienmitglied; Pensionäre

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 15/08

DRsp Nr. 2008/19995

Sonderzins auf Bausparverträge; Arbeitsvertragliche freiwillige Sozialleistung; Betriebsübergang - Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung; Anspruch; Arbeitsvertrag; Familienmitglied; Pensionäre

»1. Die Gewährung eines Sonderzinses von 1% über den Kundenkonditionen durch den Arbeitgeber auf in seinem Geschäftsbereich von Arbeitnehmern, Pensionären und Familienmitgliedern abgeschlossene Bausparverträge hat Entgeltcharakter. Sie stellt eine arbeitsvertragliche entgeltliche Zuwendung in Form einer freiwilligen Sozialleistung dar. 2. Ist der Sonderzins nicht zusätzlich im Bausparvertrag vereinbart, besteht gegenüber der später ausgegliederten und rechtlich verselbständigten Bausparkasse kein Anspruch auf Weitergewährung dieses Sonderzinses für die noch laufenden Bausparverträge, wenn nicht gleichzeitig das Arbeitsverhältnis auf sie übergegangen ist.«

Normenkette:

BGB § 611 ; BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien darüber, ob die Beklagte dem Kläger Sonderzinsen auf mit ihr eigenständig bestehende Bausparverträge gutzuschreiben hat, oder ob es sich insoweit um Ansprüche aus einem zurückliegenden Arbeitsverhältnis handelt.