Die Parteien und die Streithelferin streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Sonderzinsen auf mit ihr eigenständig bestehende Bausparverträge gutzuschreiben hat, oder ob es sich insoweit um Ansprüche aus einem zurückliegenden Arbeitsverhältnis zur Rechtsvorgängerin der Streithelferin handelt.
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