Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe; Rechtsfolgen der Entlastung des Vorstandes
BGH, Urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen II ZR 308/99
DRsp Nr. 2002/1858
Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe; Rechtsfolgen der Entlastung des Vorstandes
»a) Zum Inhalt der Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe.b) Die zur Tragweite der Entlastung des Vorstandes eines eingetragenen Vereins entwickelten Grundsätze (vgl. Senatsurteil v. 14. Dezember 1987 - II ZR 53/87, WM 1988, 531) gelten sinngemäß auch für die Entlastung des Vorstandes einer eingetragenen Genossenschaft. Danach beschränkt sich die Verzichtswirkung der Entlastung auf solche Ansprüche, die der Generalversammlung bekannt sind oder bei sorgfältiger Prüfung bekannt sein konnten.«
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