LAG Köln - Urteil vom 09.01.2007
9 Sa 1072/06
Normen:
BGB § 613 a ; KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 204/06

Sozialwidrige Kündigung bei fehlender Stilllegungsabsicht - Verkauf gesamter Werkstatteinrichtung an Konkurrenten bei Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft

LAG Köln, Urteil vom 09.01.2007 - Aktenzeichen 9 Sa 1072/06

DRsp Nr. 2007/9732

Sozialwidrige Kündigung bei fehlender Stilllegungsabsicht - Verkauf gesamter Werkstatteinrichtung an Konkurrenten bei Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft

»Von einer ernsthaften Betriebsstilllegungsabsicht kann nicht ausgegangen werden, wenn wenige Tage nach Ausspruch der Kündigung fast die gesamte Werkstatteinrichtung eines Landmaschinenhändlers an einen angeblich nicht mehr interessierten Konkurrenten veräußert wird, der zudem den wesentlichen Teil der gekündigten Arbeitnehmer einstellt und mit deren Verkaufs- und Servicekompetenz wirbt.«

Normenkette:

BGB § 613 a ; KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung der Beklagen vom 28. Dezember 2005 zum 1. Juli 2006 beendet worden ist und ob die Beklagte dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen hat.

Der Kläger, geboren am 19. November 1951, ist bei der Beklagten seit dem 1. April 1966 als Arbeitnehmer beschäftigt, zuletzt in Teilzeit mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von EUR 1.100,00 brutto. Geschäftsgegenstand der Beklagten ist bzw. war der Handel mit Landmaschinen und der Fahrzeugbau sowie die Fahrzeugwartung mit den Hauptfabrikaten C und C .