FG München, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 5285/02
Sperrbetrag im Anrechnungsverfahren; Körperschaftsteueranrechnung in sog. Inbound-Fällen
BFH, Beschluss vom 23.01.2008 - Aktenzeichen I R 21/06
DRsp Nr. 2008/10298
Sperrbetrag im Anrechnungsverfahren; Körperschaftsteueranrechnung in sog. Inbound-Fällen
»Dem EuGH wird die folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Stehen Art. 52EGV (jetzt Art. 43 EG) bzw. Art. 73bEGV (jetzt Art. 56 EG) der Regelung eines Mitgliedstaates entgegen, nach welcher im Rahmen eines nationalen Systems der Körperschaftsteueranrechnung die Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen von einem Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Steuer ausgeschlossen wird, wenn ein zur Anrechnung von Körperschaftsteuer berechtigter Steuerpflichtiger einen Anteil an einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft von einem nichtanrechnungsberechtigten Anteilseigner erworben hat, während im Anschluss an den Erwerb von einem anrechnungsberechtigten Anteilseigner eine solche Wertminderung die Bemessungsgrundlage der Steuer des Erwerbers mindert?«
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