I. Die am 23. November 1937 geborene Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist nach dem Testament ihres am 7. Juni 1991 verstorbenen Lebensgefährten (Erblasser) mit einem Vermächtnis bedacht. Gegenstand dieses Vermächtnisses ist ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht an einem Einfamilienhaus. Der Jahreswert des Wohnrechts beträgt 25 216 DM. Zur Alleinerbin wurde die Tochter des Erblassers, zur Ersatzerbin die Antragstellerin eingesetzt. Der Erblasser hat Testamentsvollstreckung angeordnet. Das Testament wurde am 5. Juli 1991 durch das zuständige Amtsgericht eröffnet.
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