BFH - Urteil vom 28.03.2000
VIII R 43/99
Normen:
EStG § 3 Nr. 66 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1330

Steuerfreier Sanierungsgewinn

BFH, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen VIII R 43/99

DRsp Nr. 2000/6506

Steuerfreier Sanierungsgewinn

1. Bleibt eine Darlehensschuld nach Veräußerung eines Mitunternehmeranteils Sonder-BV, weil ein Erlös aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils zur Tilgung der Darlehensschuld nicht vorhanden war und wird diese Darlehensschuld nachträglich erlassen, so wirkt der Erlass auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Mitunternehmeranteils zurück und erhöht den Veräußerungsgewinn. 2. Auch eine erlassbedingte Erhöhung des Sonder-BV kann ein Sanierungsgewinn i.S.v. § 3 Nr. 66 EStG sein. 3. Bei der Prüfung, ob ein Unternehmen sanierungsbedürftig ist, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Schulderlasses maßgebend.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 66 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war bis zum 9. November des Streitjahres 1989 einziger Kommanditist der X-GmbH und Co. KG (im Folgenden: X). Komplementärin war die X Verwaltungs GmbH (im Folgenden: GmbH), deren Mehrheitsgesellschafter (98 v.H.) der Kläger bis zum 9. November 1989 war. Der Kläger war im Streitjahr auch beherrschender Gesellschafter (99,4 v.H.) der XY Ltd. mit Sitz in Hongkong (im Folgenden: XY), die für den Wareneinkauf und die Qualitätssicherung in Fernost zuständig war, im Übrigen aber auch selbständig Handel trieb. Er war außerdem Alleingesellschafter der Z AG mit Sitz in .../Schweiz (im Folgenden: Z-AG).