Autor: Löbe |
Jeder Gesellschafterwechsel bei der GbR hat grundsätzlich steuerliche Auswirkungen bei dem Ausscheidenden, dem Eintretenden und/oder den verbleibenden Gesellschaftern zur Folge. Grundlage für die steuerlichen Auswirkungen ist der Gesellschaftsanteil des übertragenden Gesellschafters. Dieser definiert sich letztlich über das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft. Auch aus diesem Grund ist es angezeigt, dass auf den Stichtag des Gesellschafterwechsels eine Bilanz aufgestellt wird, die das Vermögen der Gesellschaft widerspiegelt und damit eine Aussage über den Wert des zu übertragenden Gesellschaftsanteils zulässt. Mithilfe einer auf den Stichtag aufgestellten Bilanz lässt sich die Höhe eines Verkaufswerts bzw. Abfindungsguthabens realistisch ermitteln.
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