I.
Der Kläger wurde durch zuletzt am 15.7.2002 geänderten, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerbescheid für das Streitjahr 1997 zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist die Versteuerung eines Veräußerungsgewinnes aus der Veräußerung von Kommanditanteilen.
Der Kläger war an einer gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt. Aus der Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung erzielte er im Streitjahr einen Veräußerungsgewinn.
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