FG Köln - Urteil vom 12.05.2005
3 K 4773/01
Normen:
EStG (1996) § 18 Abs. 3 § 34 § 16 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1192
EFG 2005, 1537

Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nicht tarifbegünstigt

FG Köln, Urteil vom 12.05.2005 - Aktenzeichen 3 K 4773/01

DRsp Nr. 2005/12423

Teilanteilsübertragung an Mitgesellschafter ohne anteilige Übertragung von Sonderbetriebsvermögen nicht tarifbegünstigt

Veräußerte ein Steuerberater 1996 Teile seines Anteils an einer GbR an seine Mitgesellschafter, so ist der Veräußerungsgewinn nur dann tarifbegünstigt nach §§ 16, 18 Abs. 3, 34 EStG zu versteuern, wenn auch entsprechende Anteile des Sonderbetriebsvermögens (hier: eines Erbbaurechtsanteils am Betriebsgrundstück) mitveräußert wurden.

Normenkette:

EStG (1996) § 18 Abs. 3 § 34 § 16 Abs. 1 ;

Tatbestand: