Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten als ehemaliger Arbeitgeberin betriebliche Zusatzrente verlangen kann.
Der am 03. Februar 1937 geborene Kläger ist Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik. Er war in der DDR seit dem 16. September 1951 im Anlagenbau bei der C beschäftigt. Nach der Wende übernahm die D die C. Im schriftlichen Arbeitsvertrag zwischen der D und dem Kläger vom 26.06.1991 heißt es u.a.:
"Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem:
- Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen vom 09.10.1990
- Vertrag zwischen der Firma C und der Firma D vom 12.06.1991 sowie der dazugehörigen Protokollnotiz gleichen Datums
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|