1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.12.2007 - 5 Ca 1526 d/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zum 01.09.2007 in ein zwischen dem Kläger und der Firma Autohaus N. GmbH & Co. KG bestehendes Arbeitsverhältnis eingetreten und verpflichtet ist, den Kläger ab 01.09.2007 als Hausmeister in dem Servicebetrieb Be. in H. weiter zu beschäftigen.
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