LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 04.09.2008
6 Sa 29/08
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, 5 Ca 1526d/07 vom 13.12.2007,

Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsteilveräußerung bei verabredeter Weiterbeschäftigung beim Veräußerer

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 29/08

DRsp Nr. 2009/1834

Übergang des Arbeitsverhältnisses infolge Betriebsteilveräußerung bei verabredeter Weiterbeschäftigung beim Veräußerer

1. Der übereinstimmende Wille der Beteiligten, einen Arbeitnehmer wegen der Übernahme eines Betriebsteils beim Veräußerer weiter zu beschäftigen, steht dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber entgegen. 2. Eine solche Zuordnung kann im Vorfeld eines Betriebsübergangs vertraglich zwischen den Arbeitsvertragsparteien geregelt werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den bevorstehenden Übergang aufklärt.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.12.2007 - 5 Ca 1526 d/07 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 S. 1; BGB § 613a Abs. 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte zum 01.09.2007 in ein zwischen dem Kläger und der Firma Autohaus N. GmbH & Co. KG bestehendes Arbeitsverhältnis eingetreten und verpflichtet ist, den Kläger ab 01.09.2007 als Hausmeister in dem Servicebetrieb Be. in H. weiter zu beschäftigen.