Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsüberganges.
Der am 05.05.1956 geborene Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seit dem 17.05.1989 ist er bei der Beklagten, die seinerzeit einen Fuhrpark mit ca. 60 Fahrern unterhielt, als Kraftfahrer tätig. Zuletzt verdiente der Kläger, der Produkte der S2xxx-Gruppe transportierte, monatlich 4.800,00 DM brutto.
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