FG Münster - Urteil vom 24.10.2014
13 K 2297/12 F
Normen:
EStG § 7 Abs 1 S 2; EStG § 7 Abs 1 S 3; EStG § 7 Abs 1 S 1;
Fundstellen:
BB 2014, 2992
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 718

Übergang zu gewerblichem Betriebsvermögen

FG Münster, Urteil vom 24.10.2014 - Aktenzeichen 13 K 2297/12 F

DRsp Nr. 2014/18550

Übergang zu gewerblichem Betriebsvermögen

1) Beim Übergang eines freiberuflichen in ein gewerbliches Betriebsvermögen besteht ein vorhandener Praxiswert nicht fort, sondern wandelt sich in einen Geschäftswert. 2) Dieser Geschäftswert ist nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG zwingend über 15 Jahre abzuschreiben.

Normenkette:

EStG § 7 Abs 1 S 2; EStG § 7 Abs 1 S 3; EStG § 7 Abs 1 S 1;

Tatbestand

Streitig ist die Höhe von Absetzungen für Abnutzung – AfA – eines „ideellen Praxiswerts” in Ergänzungsbilanzen der Beigeladenen im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Klägerin in den Streitjahren 2009 und 2010.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die als ärztliche Gemeinschaftspraxis ein medizinisches Labor in … betreibt. Gesellschafter der Klägerin waren zu Beginn des Streitzeitraums L. (38,8 %), die Beigeladenen E. (24,0 %) und N. (10,0 %) sowie weitere Gesellschafter. L. schied zum 1.5.2009 aus der Klägerin aus.