FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.02.2007 1 K 298/01
Normen:
AO (1977) § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 45 Abs. 1 S. 1 § 38 ; UmwG § 123 Abs. 1 ; DMBilG § 1 Abs. 5 § 4 Abs. 1, 3 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1390
Übertragende Umwandlung einer LPG; Ausübung des Rückbezugswahlrechts als rückwirkendes Ereignis; Keine Überprüfung der Bilanzansätze der LPG
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 298/01
DRsp Nr. 2007/9164
Übertragende Umwandlung einer LPG; Ausübung des Rückbezugswahlrechts als rückwirkendes Ereignis; Keine Überprüfung der Bilanzansätze der LPG
1. § 4 Abs. 1DMBilG gehört weder seinem Wortlaut noch seiner systematischen Stellung nach zu den in §§ 1 Abs. 5, 4 Abs. 3DMBilG genannten Rückbezugsvoraussetzungen (entgegen FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 23.9.1998, 1 K 224/97 und Sächsisches FG, Urteil v. 21.11.2000, 6 K 1029/96). Auch der Sinn und Zweck der betreffenden Normen verbietet keineswegs, zwischen den allgemeinen Anforderungen an die DM-Eröffnungsbilanz einschließlich der Aufstellungsfrist und den speziellen Voraussetzungen für die Wahl des Rückbezuges zu unterscheiden.2. Üben die durch übertragende Umwandlung aus einer LPG hervorgegangenen Körperschaften ihr Rückbezugswahlrecht nach § 1 Abs. 5DMBilG aus, so stellt die Wahlrechtsausübung ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2AO dar, das die Steuerpflicht der Gesellschaften bereits im Rückbezugszeitpunkt entstehen lässt.
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