Der Kläger (Kl) war bis 1994 Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Firma ... GmbH (im Folgenden: ... GmbH). Da das Betriebsgrundstück seit 1979 vom Einzelunternehmen des Kl an die ... GmbH vermietet wurde, lag zwischen beiden Unternehmen eine Betriebsaufspaltung vor. Mit Vertrag vom 22. August 1995 wurde die ... GmbH zum 31. Dezember 1994 mit der Einzelfirma ..., dem bisherigen Besitzunternehmen, verschmolzen. Nach § 2 des Verschmelzungsvertrages ist als Verschmelzungsbilanz die Bilanz der ... GmbH zum 31. Dezember 1994 ohne Aufstockung beim Handelsregister eingereicht worden.
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