ArbG Berlin, vom 11.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 9999/09
Umfang der Unterrichtungspflicht zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Kündigungsmöglichkeiten bei Betriebsübergang; verspäteter Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Betriebserwerberin
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2010 - Aktenzeichen 9 Sa 480/10
DRsp Nr. 2010/20820
Umfang der Unterrichtungspflicht zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Kündigungsmöglichkeiten bei Betriebsübergang; verspäteter Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf Betriebserwerberin
1. Ausführungen eines Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang über die Anwendbarkeit von Tarifverträgen für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer Hinweise und zur Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede machen die Unterrichtung nicht falsch sondern allenfalls überflüssig; dass einzelne Formulierungen für juristische Laien verwirrend sein können, ist nicht den Urhebern der Unterrichtung anzulasten sondern der Kompliziertheit der Materie.
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