Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die von der Seniorenresidenz GbR erzielten Umsätze aus dem Hausnotrufsystem und aus der Betreuungspauschale gemäß §
Die Seniorenresidenz GbR war eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§
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