LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 26.01.2007
12 Sa 1920/03
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 § 613a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 21.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 684/99

Unbegründetes Wiedereinstellungsverlangen bei fehlendem Teilbetriebsübergang einer Zeitungsredaktion

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 12 Sa 1920/03

DRsp Nr. 2007/17663

Unbegründetes Wiedereinstellungsverlangen bei fehlendem Teilbetriebsübergang einer Zeitungsredaktion

1. Bringt die Redaktion einer Tageszeitung Informationen in eine zur Veröffentlichung geeignete Fassung, handelt es sich um einen Betriebsteil, der innerhalb des betriebstechnischen Gesamtzwecks eine organisatorische Untergliederung mit eigenem Teilzweck darstellt.2. Werden die durch Redaktionskonferenz getroffenen Entscheidungen über den Inhalt und die Gestaltung der Zeitungsseiten an einen anderen Ort und auf andere Personen verlagert, wird der Redaktion damit der Schwerpunkt der redaktionellen Tätigkeit entzogen und sie verliert ihre Identität.3. Wenn die Gegenseite behauptet, dass eine Redaktion nicht mehr besteht und die redaktionellen Entscheidungen in der Auslandsabteilung einer anderen Firma getroffen werden, zudem nur noch vier journalistische Mitarbeiter beschäftigt werden, die für insgesamt vier Zeitungen tätig sind und deren wesentliche Aufgabe in der Sammlung und Aufbereitung einzelner Artikel besteht, hat der Arbeitnehmer für einen Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines Teilbetriebsübergangs nachzuweisen, dass die Redaktion bei gleich gebliebener Arbeitsorganisation noch dieselben weit reichenden Aufgaben wahrnimmt und insbesondere allein die Entscheidungen über den Inhalt der jeweils nächsten Ausgabe trifft.

Normenkette: