LAG Niedersachsen, vom 11.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1782/03
ArbG Lingen, vom 18.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 143/03
Unschlüssige Kündigungsschutzklage bei Betriebübergang - Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung - Voraussetzungen des Betriebsübergangs
BAG, Urteil vom 15.12.2005 - Aktenzeichen 8 AZR 202/05
DRsp Nr. 2006/10877
Unschlüssige Kündigungsschutzklage bei Betriebübergang - Bestand eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung - Voraussetzungen des Betriebsübergangs
Orientierungssätze:1. Stützt ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei bereits vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage. Ein Erfolg im Kündigungsschutzprozess setzt nämlich nach der punktuellen Streitgegenstandstheorie voraus, dass zum Zeitpunkt der Kündigung (noch) ein Arbeitsverhältnis besteht.2. Allerdings kann ein Arbeitnehmer, wenn er die Kündigungsschutzklage nicht nur auf die infolge des Betriebsübergangs weggefallene Kündigungsbefugnis stützt, sich das Vorbringen des Beklagten, ein Betriebsübergang habe nicht stattgefunden, hilfsweise zu eigen machen und seine Klage auch auf andere Unwirksamkeitsgründe stützen. Dann ist die Klage zwar nach dem Hauptvorbringen unschlüssig, nach dem Hilfsvorbringen dagegen schlüssig. Wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Kündigung nach den festgestellten Umständen tatsächlich nicht mehr besteht, was aufzuklären ist, ist die Kündigungsschutzklage im Ergebnis unbegründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.