FG Saarland - Beschluss vom 11.03.2008
2 KO 1643/07
Normen:
FGO § 139 ;
Fundstellen:
AGS 2008, 290
NJW-Spezial 2008, 637

Unterbrechung des Verfahrens führt nicht zu neuem Gebührenanspruch des Bevollmächtigten

FG Saarland, Beschluss vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 2 KO 1643/07

DRsp Nr. 2008/10119

Unterbrechung des Verfahrens führt nicht zu neuem Gebührenanspruch des Bevollmächtigten

Wird ein finanzgerichtliches Verfahren durch den Tod eines Beteiligten unterbrochen, so führt die Aufnahme des Verfahrens durch die Erben nicht zu einem neuen Gebührenanspruch des Bevollmächtigten. Dies gilt auch dann, wenn die Unterbrechung mehr als zwei Jahre gedauert hat.

Normenkette:

FGO § 139 ;

Tatbestand:

I.

Die Erinnerungsführer sind die Kinder und Erben des am 28. März 2002 verstorbenen C. C hatte am 13. Juli 2001 durch seine jetzigen Bevollmächtigten Klage erhoben. Diese umfasste die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1987 sowie 1989 bis 1991. Die Klage war mit Schriftsatz vom 23. Oktober 2001 begründet worden (Bl. 26 ff.).