Autor: Kohl |
Nachfolgethemen sind häufig mit der Übertragung des Eigentums an einem Unternehmen verbunden. Diese kann unentgeltlich durch eine Schenkung oder durch Erbschaft erfolgen. Eine unentgeltliche Übertragung vom Eigentümer löst regelmäßig Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus. Damit verbunden können sich mögliche Erbauseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft ergeben. Erfüllen bestimmte Erben dabei nicht die Qualifikation des Gesellschaftsvertrags, um als Nachfolger in das Unternehmen einzusteigen, ergeben sich gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die Einziehung möglicher Gesellschaftsanteile oder die Bemessung möglicher Abfindungen. Eine zusätzliche Komplexität kann durch erb- oder familienrechtliche Regelungen entstehen, die zu Ansprüchen einzelner Beteiligter führen.
In diesen Fällen ist es erforderlich, den Wert des Unternehmens oder einzelner Unternehmensteile entsprechend sachgerecht zu taxieren, und eine betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung wird notwendig. Die betriebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmensbewertung sind dabei eingebettet in eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete. So spielen nicht nur erbrechtliche Fragen bei der Strukturierung der Nachfolge eine Rolle, sondern auch gesellschafts-, familien- und steuerrechtliche Problemkreise geben entsprechende Maßgaben an die Bewertung vor.
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