LAG Köln - Urteil vom 15.04.2010
13 Sa 983/09
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InsO § 128 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 18.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4708/08

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender Stilllegungsabsicht

LAG Köln, Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen 13 Sa 983/09

DRsp Nr. 2010/16844

Unwirksame betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter bei fehlender Stilllegungsabsicht

Kündigt der Insolvenzverwalter betriebsbedingt, ohne dass im Kündigungszeitpunkt von einer endgültigen Stilllegungsabsicht ausgegangen werden kann, besteht keine aus §§ 125, 128 InsO folgende Vermutung (im Anschluss an LAG Köln, 19.3.2010 - 10 Sa 754/09; vgl. dazu auch BAG, 29.9.2005 - 8 AZR 647/04; 13.2.2008 - 2 AZR 543/06).

Tenor

1) Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 18.06.2009 - 7 Ca 4708/08 - werden zurückgewiesen.

2) Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 1) 1/3 und die Beklagte zu 2) 2/3.

3) Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; InsO § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; InsO § 128 Abs. 2; BGB § 613a Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Beklagten zu 1. sowie über die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers auf die Beklagte zu 2. im Wege des Betriebsübergangs übergegangen ist, die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Klägers als Geschäftsleiter der Filiale Aachen sowie Annahmeverzugslohnansprüche.