ArbG Solingen, vom 19.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1433/06
Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung des widerspruchsbehafteten Arbeitsverhältnisses durch Geltendmachung einer Abfindungszahlung aus gerichtlichem Beendigungsvergleich mit Erwerberin
LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 7 Sa 1074/07
DRsp Nr. 2008/14276
Unwirksamer Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Bestätigung des widerspruchsbehafteten Arbeitsverhältnisses durch Geltendmachung einer Abfindungszahlung aus gerichtlichem Beendigungsvergleich mit Erwerberin
1. Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmerin gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf eine Betriebsteilerwerberin scheidet aus, wenn sich die Arbeitnehmerin in Kenntnis der maßgeblichen Umstände und in Kenntnis des bestehenden Widerspruchsrechts mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat (§ 144BGB analog).2. Erklärt die Arbeitnehmerin, dass sie dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Betriebsteilerwerberin erst widersprochen hat, nachdem bei der Erwerberin "nichts mehr zu holen" war, beinhaltet diese Erklärung gleichzeitig die Erklärung, dass die Arbeitnehmerin jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis der schlechten wirtschaftlichen Lage der Erwerberin und in Kenntnis ihrer Widerspruchsmöglichkeit (weiterhin) mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses einverstanden war.
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