1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.10.2009 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Tarifwerk der Deutschen Telekom AG mit dem Tarifstand 24.06.2007 auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis Anwendung findet oder ob ausschließlich die Tarifverträge der Beklagten gelten.
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