LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.03.2008
6 Sa 654/07
Normen:
MTV HoGa § 9 Ziff. 6 § 10 Ziff. 1 a, b ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 12.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 446/07

Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach MTV-HoGA nach Betriebsübergang

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 654/07

DRsp Nr. 2008/14622

Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach MTV-HoGA nach Betriebsübergang

Normenkette:

MTV HoGa § 9 Ziff. 6 § 10 Ziff. 1 a, b ; BGB § 613a ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob dem Kläger nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe Rheinland-Pfalz (MTVHoGa) Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Jahr 2006 zustehen.

Der 39jahre alte Kläger war seit 01.09.1995 als Service-Mitarbeiter bei der Firma H G H GmbH (nachfolgend: Fa. H) in dem von ihr als Pachtobjekt betriebenen Hotel in Ludwigshafen beschäftigt. Nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung zum 17.10.2005 und einem hiergegen eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren einigten sich der Kläger und die Firma H auf eine betriebsbedingte Beendigungskündigung zum 31.10.2005.

Unter dem 13.09.2005 schloss der Kläger mit der Beklagten einen schriftlichen Arbeitsvertrag, wonach er ab 18.10.2005 in demselben Hotel als Service-Mitarbeiter zu einer monatlichen Bruttovergütung von 1.950,00 EUR beschäftigt wird. Der Kläger wurde ab diesem Zeitpunkt in Ausübung der identischen Tätigkeit weiterbeschäftigt. Die Beklagte betreibt in dem von ihr gepachteten Objekt ein Hotel mit Übernachtungs- und Verköstigungsbetrieb.

Für das Jahr 2006 zahlte die Beklagte an den Kläger kein tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld.