I.
Die Parteien streiten im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes, ob die Einbringung eines Aktienpakts in eine Kapitalgesellschaft dem Grunde nach zu einer Besteuerung nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) in der im Streitjahr 2003 geltenden Fassung führt und - bejahendenfalls - wie sich die Einkünfte hieraus ermitteln.
Die Antragsteller (Ast.) sind Eheleute und werden für das Jahr 2003 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.
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