Veräußerungsverlust; Übernahme eines negativen Kapitalkontos
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2006 - Aktenzeichen 12 K 4/05
DRsp Nr. 2006/20569
Veräußerungsverlust; Übernahme eines negativen Kapitalkontos
1. Die Feststellung eines Veräußerungsverlustes im Sinne des § 16EStG kommt nur in Betracht, wenn ein Gesellschafter aus einer Personen(handels-)-gesellschaft mit negativem Kapitalkonto ausscheidet und von den Gesellschaftsverbindlichkeiten von den übrigen Gesellschafter freigestellt wird.2. Zwar kann ein Veräußerungsverlust auch dann angenommen werden, wenn die Ausgleichungspflicht dem Grunde nach gegeben ist, der Zahlungsverpflichtete aber zahlungsunfähig ist. Dies erfordert aber zumindest den nachweisbaren Versuch, die Forderung zu realisieren. Die bloße Nichtgeltendmachung der Forderung ist nicht ausreichend.
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