BGH - Beschluß vom 22.02.2007
IX ZB 120/06
Normen:
InsVV § 2 Abs. 1 Nr. 4 § 3 Abs. 1 lit. b, d § 10 § 11 ;
Fundstellen:
BB 2007, 960
BGHReport 2007, 678
DZWIR 2007, 377
MDR 2007, 857
NZA-RR 2007, 372
NZBau 2007, 374
NZI 2007, 343
Rpfleger 2007, 425
WM 2007, 953
ZIP 2007, 826
ZInsO 2007, 438
ZVI 2007, 332
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 16.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 a T 77/05
AG Essen, vom 16.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 162 IN 282/03

Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

BGH, Beschluß vom 22.02.2007 - Aktenzeichen IX ZB 120/06

DRsp Nr. 2007/7497

Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

»a) Bleibt die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück, der dem Verwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, so ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren.b) Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes rechtfertigt einen Zuschlag in der Regel nur, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen sind.«

Normenkette:

InsVV § 2 Abs. 1 Nr. 4 § 3 Abs. 1 lit. b, d § 10 § 11 ;

Gründe:

I. Der weitere Beteiligte zu 1 war in der Zeit vom 20. August bis 30. Oktober 2003 vorläufiger, mit einem Zustimmungsvorbehalt ausgestatteter Verwalter in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, die ein Unternehmen des Straßen-, Kanal- und Tiefbaus betrieb. Während des Eröffnungsverfahrens wurde der Betrieb fortgeführt.