BAG - Urteil vom 14.07.2010
7 AZR 359/09
Normen:
BetrVG § 37 Abs. 4; BetrVG § 78 S. 2; BGB § 613a Abs. 1; BPersVG § 8; BPersVG § 46 Abs. 3; BremPersVG § 39 Abs. 1 S. 2; BremPersVG § 39 Abs. 3 S. 1; BremPersVG § 39 Abs. 9 S. 2; GG Art. 33 Abs. 2;
Fundstellen:
AP LPVG Bremen § 39 Nr. 1
LPVG Bremen § 39 Nr. 1
NZA 2011, 311
Vorinstanzen:
LAG Bremen, vom 11.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 17/08
ArbG Bremen-Bremerhaven, vom 06.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3181/07

Vergütungsansprüche eines freigestellten Personalratsmitglieds; Fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs ohne Freistellung; Darlegungslast des freigestellten Personalratsmitglieds

BAG, Urteil vom 14.07.2010 - Aktenzeichen 7 AZR 359/09

DRsp Nr. 2010/20485

Vergütungsansprüche eines freigestellten Personalratsmitglieds; Fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs ohne Freistellung; Darlegungslast des freigestellten Personalratsmitglieds

Orientierungssätze: 1. Die Regelungen in § 39 Abs. 1 Satz 2, Abs. 9 Satz 2 BremPersVG enthalten - wie § 8, § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und § 78 Satz 2 BetrVG - das an den Arbeitgeber gerichtete Gebot, dem Amtsträger die berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, die er ohne die Amtstätigkeit genommen hätte. Der Anspruch kommt insbesondere bei einer Freistellung für Personalratstätigkeiten in Betracht. In einem solchen Fall bedarf es der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs ohne die Freistellung. Hierdurch darf der Amtsträger weder besser noch schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmer ohne Personalratsamt.