| Autor: Ott |
Die Besonderheit des vom BFH im Urteil vom 17.11.2020 entschiedenen Streitfalls lag darin, dass die erworbene Gewinngesellschaft ihre positiven Einkünfte im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt hatte, die dann nach der Verschmelzung auf die Verlustgesellschaft von dieser im Wege der Verlustverrechnung genutzt werden konnten. Mit dem AmtshilfeRLUmsG hat der Gesetzgeber genau für diesen Fall mit §
Nach §
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