FG Münster, vom 26.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 4705/04
Verminderung des für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 ermittelten Gewinns um einen aus dem Pauschalwert des Grund und Bodens abgespaltenen Buchwert der 1997 veräußerten Milchlieferrechte; Mitbewertung der Möglichkeit zur Erzeugung und Vermarktung von Milch als Teil der natürlichen Ertragsbedingungen des Bodens durch die Bezugnahme auf die Ertragsmesszahlen
BFH, Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen IV R 66/07
DRsp Nr. 2010/20963
Verminderung des für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 ermittelten Gewinns um einen aus dem Pauschalwert des Grund und Bodens abgespaltenen Buchwert der 1997 veräußerten Milchlieferrechte; Mitbewertung der Möglichkeit zur Erzeugung und Vermarktung von Milch als Teil der natürlichen Ertragsbedingungen des Bodens durch die Bezugnahme auf die Ertragsmesszahlen
1. NV: Für in der Vergangenheit veräußerte Milchlieferrechte darf nicht nachträglich im Wege der Bilanzberichtigung ein Buchwert erfolgswirksam von dem nach § 55 Abs. 1EStG ermittelten Pauschalwert des Grund und Bodens abgespalten werden.2. NV: Die Grundsätze des Bilanzenzusammenhangs gelten auch für eine Personengesellschaft, in die ein Einzelunternehmen eingebracht wurde, wenn sie die Buchwerte des übernommenen Betriebsvermögens in ihrer Bilanz fortführt (Bestätigung der Rechtsprechung).
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