I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen sofort vollziehbare Untersagungs- und Abwicklungsverfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Bereich von Eigenhandel und Finanzkommissionsgeschäften sowie gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist.
1. Gemäß §
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