I. Der Kläger begehrt nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
Er ist bzw. war als Arbeitnehmer bei der GmbH als Controller beschäftigt, für die 184 Arbeitnehmer tätig waren.
Am 1. August 2005 wurde über das Vermögen der Z GmbH (im Weiteren: Insolvenzschuldnerin) das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestimmt.
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