LAG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2008
7 Sa 1061/07
Normen:
BGB § 242; BGB § 613a Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, 1 Ca 1432/06 lev vom 19.04.2007,

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebserwerberin

LAG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 1061/07

DRsp Nr. 2009/4303

Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Betriebserwerberin

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Erwerber eines Betriebes einen Aufhebungsvertrag in Kenntnis des Umstandes, dass sein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch besteht und ist dem Veräußerer der Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt, so kann das Widerspruchsrecht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verwirkt sein.

Tenor:

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.04.2007 - 1 Ca 1432/06 lev - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 613a Abs. 6;

Tatbestand:

Mit ihrer am 14.08.2006 beim Arbeitsgericht Solingen eingegangenen Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht. Hilfsweise begehrt sie Schadensersatz. Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber eines Betriebsteils der Beklagten wirksam widersprochen hat.

Die am 18.02.1960 geborene, schwerbehinderte Klägerin war seit dem 01.09.1974 als kaufmännische Angestellte bei der Beklagten zu einem Bruttolohn in Höhe von zuletzt 3.110,95 € beschäftigt.