Voraussetzungen

Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/12 Die Steuervergünstigung der §§ 16 Abs. 4 und 34 EStG 4/12.1 Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG 

Voraussetzungen

Autor: Löbe

Die Gewährung des Freibetrags nach §  16 Abs.  4 EStG ist an folgende (persönliche) Voraussetzungen geknüpft:

ein entsprechender Antrag

die Vollendung des 55. Lebensjahrs oder eine im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernde Berufsunfähigkeit

einmalige Anwendung im Leben

Antrag

Der Freibetrag nach §  16 Abs.  4 EStG wird dem Steuerpflichtigen nur auf entsprechenden Antrag gewährt. Da es für diesen Antrag keine Form- oder Fristvorschriften gibt, kann der Antrag noch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids (auch z.B. während des FG-Verfahrens) gestellt oder auch zurückgenommen werden.1)

Beispiel

Der Steuerpflichtige S hat seinen Betrieb veräußert. Im Einspruchsverfahren stellt S nunmehr den Antrag auf Berücksichtigung des Freibetrags.

Lösung

Das Finanzamt hat den Freibetrag im Änderungsbescheid zu berücksichtigen.