FG Köln, vom 28.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 1811/12
Voraussetzungen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung
BFH, Urteil vom 25.01.2017 - Aktenzeichen X R 45/14
DRsp Nr. 2017/7738
Voraussetzungen der Beendigung einer Betriebsaufspaltung
1. NV: Überträgt in Fällen der Betriebsaufspaltung der Gesellschafter der Betriebs-GmbH seine Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch, bleibt die personelle Verflechtung bestehen, wenn er auch weiterhin seinen Geschäfts- und Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchsetzen kann.2. NV: Unter einem "bestimmten Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4AO versteht man den einzelnen Lebenssachverhalt, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft. Dies kann auch ein Sachverhaltskomplex sein.3. NV: Ein Irrtum i.S. des § 174 Abs. 4AO kann nur vorliegen, wenn die Finanzbehörde Kenntnis über den Sachverhalt hat. Die konkrete Kenntnis des Betriebsprüfers ist nicht nötig.
1. Eine Betriebsaufspaltung bleibt bestehen, solange die personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen besteht.
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